Die Webseite www.leontechtrans.com wird von mir, Mayra León, Friedhofstraße 22, 67125, Dannstadt-Schauernheim, Deutschland, mayra@leontechtrans.com, betrieben.
1. Geltungsbereich AGB
(1) Die AGB gelten für die Erbringung von Dienstleistungen durch Mayra León (nachfolgend „die Übersetzerin“) nach Maßgabe des zwischen der Übersetzerin und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie diese schriftlich anerkannt hat.
2. Vertragsschluss
(1) Die Übersetzerin erstellt auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Texte und/oder übermittelten Daten ein unverbindliches Angebot für die angefragten Dienstleistungen (Kostenvoranschlag). Hierbei müssen alle Daten vollständig angegeben werden, vor allem Quell- und Zielsprache, Thema, Fachgebiet, Umfang des Übersetzungsauftrages u.a. Bei nicht vollständiger Übermittlung der Daten kann der Kostenvoranschlag jederzeit hinsichtlich der Kosten und Liefertermine widerrufen werden.
(2) Mit ausdrücklicher schriftlicher Annahme des Angebots einschließlich Unterschrift durch den Auftraggeber und Bestätigung per E-Mail kommt ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Übersetzerin zustande. Die Arbeit beginnt erst mit dem Erhalt der Bestätigung. Bei wiederholten Kunden genügt eine Bestätigung per E-Mail ohne Unterschrift.
(3) Für die Übersetzerin kann jede natürliche oder juristische Person als Auftraggeber gelten, die ihr einen Auftrag erteilt hat, es sei denn, diese natürliche oder juristische Person hat ausdrücklich erklärt, dass sie im Auftrag und auf Rechnung eines Dritten handelt, dessen Namen und Anschrift sie bei Auftragserteilung mitteilt.
(4) Der Vertragstext wird gespeichert, und dem Auftraggeber werden die Bestelldaten per E-Mail zugesandt. Der Auftraggeber kann die bereits abgewickelten Bestellungen jederzeit per E-Mail erfragen.
3. Umfang des Übersetzungsauftrags
(1) Die Übersetzung bzw. Leistung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung bzw. Leistung zum vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Die Übersetzerin verpflichtet sich, einen vom Auftraggeber vorgegebenen Text sach- und fachgerecht in die vereinbarte Sprache zu übersetzen, und dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen, Zusätze oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird.
(3) Die Leistung der Übersetzerin beinhaltet ausschließlich die Übersetzung des vom Auftraggeber bereitgestellten Textes in die Zielsprache, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Korrekturlesen, nachträgliche Textgestaltung, Lektorat, Übernahme von Grafiken und Bildern, Beglaubigungen, Adaptionen von fremdsprachigen Werbetexten, Web- und Softwarelokalisierung, Texterfassung, Satz- und Druckarbeiten, Formatierungs- und Konvertierungsarbeiten, Eillieferungen erfolgen nur nach expliziter Vereinbarung mit dem Auftraggeber und werden nach Zeitaufwand berechnet.
(4) Übersetzungen werden hinsichtlich des Sprachgebrauchs, der Rechtschreibung und der Grammatik gemäß den allgemein anerkannten Regeln der vereinbarten Zielsprache ausgeführt.
(5) Fachbegriffe und spezielles Vokabular werden mit der gebräuchlichen bzw. üblichen Bedeutung übersetzt. Die Berücksichtigung einer beim Auftraggeber eingeführten individuellen Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung. In diesem Fall stellt der Auftraggeber Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und Ähnliches) zur Verfügung. Auf Wunsch der Übersetzerin gewährt der Auftraggeber fachliche Konsultation.
(6) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Übersetzerin.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Das Quellmaterial muss lesbar sein und zu dem von der Übersetzerin angegebenen Zeitpunkt und in angegebenem Format an die Übersetzerin übermittelt werden. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Die Übersetzerin behält sich das Recht vor, zusätzliche Bearbeitungszeit für Formatierungen, die von der Formatierung bzw. dem Format oder Dateityp des Ausgangstextes abweichen, in Rechnung zu stellen.
(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.). Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers. Die Übersendung der Textvorlagen durch den Auftraggeber hat in der Regel in elektronischer Form zu erfolgen.
(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung dieser Informationen und Unterlagen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Verwertungsrechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf und keine Verletzung der Rechte Dritter darstellt. Von allen Rechten Dritter, vor allem von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten Dritter, stellt er die Übersetzerin frei.
5. Vorzeitige Vertragskündigung durch den Auftraggeber
Kündigt der Auftraggeber das Projekt vor Ablauf des Abgabetermins ganz oder teilweise, muss der Auftraggeber für die seit der Annahme des Angebots bis zur Kündigung fertiggestellte Arbeit aufkommen.
6. Abnahme und Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Nach der Fertigstellung der Leistung wird der Text bzw. die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber im gewünschten Format zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat die gelieferte Übersetzung unverzüglich auf Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel an der Übersetzung sind unverzüglich schriftlich unter genauer Angabe des Mangels gegenüber der Übersetzerin zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung in der Übersetzung enthaltener Mängel. Mängel sind definiert als terminologische Fehler, grammatikalische Fehler, sprachliche Fehler, inhaltliche Fehler, Auslassungen/von Ausgangstext abweichende Zusätze.
(2) Erfolgt nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Rüge, gilt die Übersetzung bzw. die vereinbarte Leistung als vertragsgemäß erbracht und abgenommen. Für Mängel an der Textvorlage haftet der Auftraggeber.
(3) Soweit die Übersetzung von den jeweils vereinbarten Anforderungen abweicht, hat der Auftraggeber der Übersetzerin eine dem jeweiligen Fall angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen. Eine Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Abweichungen durch den Auftraggeber selbst verursacht worden sind, z.B. durch unrichtige bzw. unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Bei begründeten ordnungsgemäß gerügten Mängeln hat die Übersetzerin das Recht, nach eigener Wahl die Übersetzung mindestens zweimal nachzubessern oder neu zu erstellen. Der Auftraggeber bleibt zur Annahme der erbrachten Leistung und zur Zahlung verpflichtet.
(4) Die Übersetzerin behält sich das Recht vor, bei nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers an bereits mangelfreien Übersetzungen (z.B. stilistische Änderungen, bei Auftragserteilung nicht vereinbarte spezifische Terminologie, Formatierungen) gegebenenfalls den zeitlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Mängel gemäß Nr. 6 (1) sind hiervon nicht betroffen.
7. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet nur bei eigener grober fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei eigener leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
(2) Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche, die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Übersetzerin im selben Umfang.
(3) Die Beurteilung der Frage, ob die Verwendung eines durch die Übersetzerin zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Textes oder der von der Übersetzerin gelieferten Übersetzung/bearbeiteten Version desselben die Gefahr von Körperverletzungen birgt, geht allein zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
(4) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(5) Die Übersetzerin haftet nicht für Schäden an oder für den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt hat, um die Erfüllung des Vertrags zu erleichtern. Ferner haftet die Übersetzerin nicht für Kosten und/oder Schäden, die durch (a) den Einsatz von Informationstechnik und Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern oder (c) durch etwaige Computerviren in den von der Übersetzerin gelieferten Dateien oder Datenträgern verursacht werden.
(6) Ansprüche des Auftraggebers, soweit er Unternehmer ist, gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
8. Liefertermine und Verzug
(1) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Lieferfristen vorläufig. Die Übersetzerin unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich, sollte sie feststellen, dass eine Lieferfrist nicht einzuhalten ist.
(2) Die Übersetzerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Übersetzerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
(3) Sollte die Übersetzerin eine bestimmte schriftlich vereinbarte Lieferfrist aus anderen als sich ihrer Kontrolle entziehenden Gründen nicht einhalten können und ist dem Auftraggeber eine Verzögerung in vernünftigem Rahmen nicht zuzumuten, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall ist die Übersetzerin jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet, und der Auftraggeber ist nicht entbunden von der Zahlung bereits teilweise geleisteter Übersetzungsarbeit.
(4) Die Auslieferung gilt zum Zeitpunkt des Versands per Post, Telefax, Telex, Kurier, Modem und/oder Internet usw. als ausgeführt.
(5) Die Auslieferung von Daten per E-Mail gilt als zum Zeitpunkt der gemeldeten Versandbestätigung durch das Medium als erfolgt.
9. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
10. Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 9 verpflichten.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Vorauszahlung in voller Höhe ist erforderlich für alle Übersetzungen persönlicher Dokumente.
(2) Projekte mit Neukunden (juristische Personen) erfordern eine Vorauszahlung von 50%.
(3) Die vereinbarte Vergütung wird mit Lieferung der Übersetzung oder der gemäß § 3 vereinbarten Leistungen und nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung innerhalb von 14 Tagen fällig. Die Übersetzerin stellt dem Auftraggeber eine entsprechende Rechnung. Bei Zahlungsverzug ist die Übersetzerin berechtigt, den Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist die Übersetzerin berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. gegenüber Unternehmern zu verlangen, gegenüber Verbrauchern 5%. Sollte die Übersetzerin in der Lage sein, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Die Übersetzerin kann bei der Geltendmachung der Zahlung ein Inkassounternehmen beauftragen. Eventuelle zusätzliche Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
(4) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Umsatzsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen bzw. Leistungen einen angemessenen Vorschuss auf ihre Vergütung verlangen.
(5) Übersetzungen werden grundsätzlich nach Wortzahl in der Ausgangssprache sowie unter Berücksichtigung der Sprachkombination, der Schwierigkeit, der vereinbarten Lieferzeit, des Dateiformats des Ausgangstextes und des Fachbereichs der Übersetzung berechnet, es sei denn, für einen Auftrag wird im Voraus ein Pauschalhonorar vereinbart. Es wird ein Mindestsatz berechnet, falls der vereinbarte Wortpreis multipliziert mit der Wortzahl den Mindestsatz nicht übersteigt.
(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
(7) Besondere und zusätzlich vereinbarte Leistungen bedingen einen Aufschlag oder werden nach Aufwand abgerechnet. Bei Eilaufträgen (Erledigung in 24 Stunden, übers Wochenende oder an Sonn- und Feiertagen) kann ein Preiszuschlag von bis zu 50% erhoben und in Rechnung gestellt werden.
(8) Die mit der Übersetzung oder mit der Leistung entstandenen Rechte stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ausschließlich der Übersetzerin zu.
12. Nutzungsrechte
(1) Die Übersetzerin überträgt dem Auftraggeber – ausschließlich vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der fälligen und unbestrittenen Vergütung – die zeitlich, inhaltlich und örtlich unbeschränkten ausschließlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte an der Übersetzung sowie ggf. sonstigen Schutzrechte an der Übersetzung im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks. Der Auftraggeber darf im Rahmen dieses Zwecks diese Rechte auf Dritte übertragen, ohne dies der Übersetzerin vorher anzuzeigen und ohne dass eine Zustimmung erforderlich ist. Der Auftraggeber ist im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks auch berechtigt, die Leistung zu bearbeiten oder zu verändern. Eine Verwendung der Leistung der Übersetzerin über den vertraglich vorgesehenen Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Übersetzerin.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberpersönlichkeitsrecht vor.
13. Datenschutzbestimmung
Die Hinweise zum Datenschutz werden Bestandteil dieses Vertrages und sind auf der Webseite zu finden unter „Datenschutzinformation für die Anbahnung und Abwicklung von Kundenverträgen“.
14. Änderung und Annullierung von Aufträgen
(1) Nimmt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss wesentliche Änderungen am Auftrag vor, ist die Übersetzerin berechtigt, entweder den angegebenen Preis und/oder die Lieferfrist zu ändern oder die Auftragsausführung nachträglich abzulehnen. Im letzteren Fall zahlt der Auftraggeber für die bereits ausgeführte Übersetzungsarbeit, und Absatz (3) findet Anwendung.
(2) Bei Annullierung eines Auftrags durch den Auftraggeber ist die Übersetzerin berechtigt, die Zahlung für bereits ausgeführte Übersetzungsarbeiten im Rahmen dieses Auftrags sowie eine Entschädigung für die für den restlichen Auftrag durchgeführten Recherchen auf Stundenbasis zu fordern. Die Übersetzerin stellt dem Auftraggeber auf Verlangen die bereits ausgeführten Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Qualität.
(3) Sollte die Übersetzerin für die Auftragsausführung Zeit eingeplant haben, kann sie dem Auftraggeber für den nicht ausgeführten Teil der Übersetzungsarbeit 50% des angegebenen Preises in Rechnung stellen.
15. Vertragskündigung aus wichtigem Grund
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie gegenüber der Übersetzerin schriftlich erklärt wurde. Der Übersetzerin steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangene Gewinne in Höhe des Auftragswertes zu.
16. Gesamtvertrag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verbindung mit der Datenschutzerklärung und dem Projektangebot und/oder sachbezogenen E-Mails konstituieren den Gesamtvertrag zwischen dem Auftraggeber und der Übersetzerin und ersetzen alle früheren Vereinbarungen und Absprachen, mündliche oder schriftliche.
17. Vertragssprache
Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch.
18. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
(1) Für die Rechtsbeziehungen zwischen der Übersetzerin und dem Besteller/Auftraggeber kommt das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung, soweit dies nicht gegen zwingendes innerstaatliches Recht des Auftraggebers verstößt.
(2) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus einem Vertrag, der auf diesen AGB beruht, mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Übersetzerin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Übersetzerin gegenüber dem Auftraggeber dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.